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LEISTUNGEN
Beratung
Fernsehgerechte Beleuchtung im Plenarsaal des Thüringer Landtages
Anforderungen an die Beleuchtung
Für eine fernsehgerechte Beleuchtung sind ein ausreichend hohes
Beleuchtungsniveau sowie das ausgewogene Verhältnis von horizontaler
und vertikaler Beleuchtungsstärke entscheidend. Diese
sollen gute, kontrastreiche und schattenfreie Kamerabilder mit hoher
Farbtreue und -brillianz für die Fernsehübertragung sichern.
Gleichzeitig brauchen die Abgeordneten eine angenehme, aufgabengerechte
und ermüdungsfreie Arbeitsplatzbeleuchtung, die auch nicht
übermäßig blenden darf. Dabei kommt es auf die gute Gesichtserkennung
insbesondere im Rednerpultbereich an.
Die Beleuchtungssituation im Plenarsaal sollte zudem eine ausreichend
hohe und relativ gleichmäßige Beleuchtungsstärkeverteilung im
Bereich der Abgeordneten-Sitzplätzen erzeugen, damit eine aufgabengerechte
Arbeit möglich ist.
Bei der Realisierung der notwendigen Lichtparameter durfte aber
auch das architektonische Konzept des Plenarsaales nicht übermäßig
beeinflusst werden. Somit konnten nur ausgewählte Leuchten zum
Einsatz kommen.
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Simulation
Basierend auf den groben Angaben zur Raum- und Sitzaufteilung des
Plenarsaales erfolgte eine Raummodellierung mit den bereits eingesetzten
Scheinwerfern und Leuchten. Zur Sicherung einer fernsehgerechten
Beleuchtung wurden verschiedene Situationen berechnet
und bewertet. Die vorhanden Leuchten wurden zum Teil angepasst
oder durch neue mit einer ganz bestimmten Lichtverteilung ersetzt.
Gleichzeitig wurden zusätzliche Scheinwerfer in die Decke integriert.
Einige der Ergebnisse sind in folgender
Datei
angegeben.
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Bilder zur Beleuchtungsausführung
Im Folgenden sind einzelne Bilder des Plenarsaales des Thüringer
Landstages gezeigt, welche bei der realisierten Beleuchtungslösung
aufgenommen worden sind.
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Blick vom Rednerpult zu den Sitzplätzen der Abgeordneten
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Blick auf den rechten und mittleren Rang und auf einen Teil der Abgeordnetenplätze
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Blick auf einen Teil der Deckenbeleuchtung
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